Betriebs- und Reitordnung

O’Malley & Friends GmbH & Co. KG
Kreilhof 10, 82386 Oberhausen
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F: (08803) 498 82 89
www.omalleyandfriends.de

1. Allgemeines

1.1. Zu der Anlage gehören: die Offenställe, die Stallungen und alle weiteren Räume, die offenen und gedeckten Reitbahnen, der Hindernispark, die Rennbahn, die Weiden, Paddocks, Mistplatte, sowie alle Nebenflächen einschließlich PKW-und Anhänger-Einstellplätze.
1.2. Unbefugten ist das Betreten der Anlage, insbesondere der Ställe, der Sattel-und Futterkammern, der Futterhallen und aller sonstigen Nebenräume, der Koppeln, sowie das Füttern der Pferde nicht gestattet.
1.3. Bitte parken Sie Ihre Autos nur auf den ausgewiesenen Flächen. Den Betriebsparkplatz finden Sie am Hofeingang bei der Rennbahn. Auf dem Parkplatz und im gesamten Betrieb gilt die Straßenverkehrsordnung. Auf dem Parkplatz und zum Parkplatz, sowie im gesamten Hofgelände darf nur im Schritttempo (bis 6km/h) gefahren werden.
Das Abstellen von Autos mit undichtem Tank oder auslaufendem Öl ist verboten. Parken Sie keine landwirtschaftlichen Geräte ein. Halten Sie alle Durchgänge und Zufahrten frei (Feuerwehr etc.)! Vermeiden Sie ein Aufheulen des Motors, durchdrehende Reifen und Hupen, ganz besonders dann, wenn Pferde oder Kinder in der Nähe sind.
Der Parkplatz ist unbewacht. Lassen Sie keine Wertgegenstände, Sättel etc. im Auto liegen. Bei Veranstaltungen beachten Sie bitte die Anweisungen des Personals.
1.4. Das Abstellen von Pferdetransportern (Anhänger und/ oder LKW) ist gebührenpflichtig (siehe Preisliste Servicedienstleistungen). Bitte parken Sie Transporter nur auf dem Ihnen vom Betriebsleiter zugewiesenen Parkplatz. Die Transporter-Parkplätze befinden sich hinter der Halle und auf dem Betriebsparkplatz. Auf dem Parkplatz und im gesamten Betrieb gilt die Straßenverkehrsordnung.
Das Abstellen von defekten Transportern ohne TÜV-Plakette ist verboten. Lassen Sie zu beiden Seiten des Transporters genügend Platz für Ihre Nachbarn. Sichern Sie den Transporter gegen Wegrollen durch Unterlegkeile. Pferde dürfen nur auf dem Transporter-Parkplatz bzw. der ausgewiesenen Verladeflächen verladen werden.
Der Parkplatz ist unbewacht. Lassen Sie keine Wertgegenstände, Sättel etc. im Transporter liegen. Bei Veranstaltungen beachten Sie bitte die Anweisungen des Personals.
1.5. Bitte treten Sie sich vor dem Betreten des Stüberls die Schuhe ab. Achten Sie darauf, das Stüberl nicht mehr als nötig zu verschmutzen! Verlassen Sie das Stüberl so, wie Sie es vorgefunden haben. Lagern Sie keine Futtermittel, Pferdedecken oder sonstiges Reitzubehör im Stüberl. Bewahren Sie Ihre Kleidung etc. im Spind oder Auto auf. Halten Sie Türen und Fenster geschlossen, außer zum Lüften. Das Rauchen im Stüberl ist verboten, ebenso wie das Hineinlassen von Hunden! Schalten Sie beim Verlassen des Stüberls das Licht aus und schließen Sie Türen und Fenster.
1.6. Persönliche Wertsachen sind im Spind zu lagern!
1.7. Das Füttern sämtlicher Pferde in Herdenhaltung ist auf den Gruppenpaddocks strikt untersagt.
1.8. Das Füttern fremder Pferde ist strikt untersagt.
1.9. Das Büro des Betriebs befindet sich im Wohnhaus. Anträge, Anfragen und Beschwerden sind an die Betriebsleitung, nicht an das Stallpersonal zu richten. Die allgemeine Sprechzeit nach Terminvereinbarung ist Dienstags von 16:30h bis 18:30h. Das Stallpersonal darf nur im Rahmen der ihm vom Betrieb erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden.
1.10. Die Software „Requindo“ steht jedem Einsteller als Kommunikations- und Dienstleistungsplattform zur Verfügung. Serviceangebote werden ausschließlich hier gebucht und ausschließlich hier entgegengenommen. Die Preise der Servicedienstleistungen sind hier geführt.
1.11. Das Rauchen auf der Anlage ist nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen mit dafür vorgesehenen Aschenbechern gestattet. Diese befinde sich vor der Reithalle und auf der Rückseite des Servicegebäudes. Insbesondere in den Stallungen und Futterräumen ist das Rauchen verboten. Reitlehrer dürfen während des Unterrichts nicht rauchen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt auf der gesamten Anlage Rauchverbot.
In der Nähe von Heu und Stroh und sonstigen brennbaren Materialien darf nicht geraucht werden!
1.12. Bitte halten Sie Ihren Alkoholkonsum in Grenzen! Lassen Sie nirgendwo Flaschen stehen oder liegen! Bitte nehmen Sie alle mitgebrachten Flaschen, Dosen etc. wieder mit nach Hause. Für Jugendliche unter 16 Jahren gilt ein generelles Alkoholverbot! Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt ein Verbot von brandweinhaltigen Getränken! Stark alkoholisierte, randalierende oder pöbelnde Einsteller oder Gäste werden vom Betriebsleiter der Anlage verwiesen – ggf. mit Polizeihilfe. Seien Sie ein Vorbild für Kinder und Jugendliche!
1.13. Zu folgenden Zeiten ist im Interesse von Personal und Pferden das Betreten der Stallungen untersagt: Nachts: zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (Sonderregelungen sind mit dem Betrieb abzusprechen).
1.14. Alle Einrichtungen der Anlage sind pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden sind sofort zu melden. Verunreinigungen jeglicher Art sind unverzüglich zu säubern.
1.15. Es gilt auf der gesamten Anlage die Einhaltung der „ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“ der FN. Dies bedeutet zusammengefasst, alle mit der Übernahme der Verantwortung für das anvertraute Tier in Zusammenhang stehenden Pflichten sind einzuhalten, die zum Wohle des Tieres in allen Belangen notwendig sind.
1.16. Auf der gesamten Anlage herrscht grundsätzlich Leinenzwang für Hunde. Weiter müssen diese unter ständiger Beaufsichtigung sein. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich sein. Sie dürfen insbesondere nicht auf den offenen und gedeckten Reitbahnen, den belegten Weiden, den Paddocks und Waschplätzen frei laufen. Jeder Hundehalter der seinen Hund mitbringt muss eine entsprechende Hundehalterhaftpflichtversicherung haben. Die Hundeexkremente müssen unverzüglich vom Hundebesitzer eingesammelt und mitgenommen werden.
1.17. Eltern haften für Ihre Kinder.
1.18. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
1.19. Sauberkeit ist nicht nur ein Wohlfühlfaktor sondern dient auch der Sicherheit, deshalb ist die Anlage frei von Hinterlassenschaften, Schmutz, Müll und Gegenständen zu halten.
1.20. Das Absammeln der Pferdeäpfel in der Halle, auf der Rennbahn und auf der gesamten Anlage ist Pflicht.
1.21. Pferde sind auf der Anlage mindestens am Halfter mit Strick zu führen.
1.22. Bei Benutzung des Solariums/ Besonnungsgeräts, binden Sie Ihr Pferd rechts und links mittels Anbindestricke am Stallhalfter an. Panikhaken werden empfohlen. Achten Sie auf einen trockenen, griffigen Untergrund! Stellen Sie das Solarium, wenn möglich, auf den richtigen Abstand: Als optimaler Wert gilt 50 bis 80 cm zum Pferderücken! Bestrahlen Sie niemals länger als 20 Minuten!
Stellen Sie Pferde mit erhöhter Puls- und Atemfrequenz nicht in die Anlage. Das Solarium ersetzt nicht das Trockenreiten und beruhigen nach der Arbeit! Zur Gewöhnung junger Pferde an das Solarium unbedingt Fachpersonal hinzuziehen!
1.23. Pferde nicht unbeaufsichtigt außerhalb des Offenstalls/Paddocks/Stalls lassen.
1.24. Stellen Sie keine Pferde ohne Sichtkontakt zu Artgenossen auf die Koppel! Achten sie beim Hineinlassen des Pferdes in die Koppel auf Ihre Sicherheit. Drehen sie den Kopf des Tieres zu sich, bevor Sie den Führstrick lösen. Falls das Pferd eine Weidedecke trägt: Kontrollieren Sie die Gurte und Verschlüsse. Achten Sie darauf, dass die Koppeltore immer korrekt verschlossen sind. Auf der Koppel tragen die Pferde kein Stallhalfter (Verletzungsgefahr). Ausnahmen nur in Absprache möglich.
1.25. Sind Schleusen vorhanden, müssen diese beim Betreten und Verlassen der Koppeln ordnungsgemäß genutzt werden. Lassen Sie die Tore niemals offen stehen, wenn Sie die Koppel betreten, um Ihr Pferd einzufangen. Kein Koppelgang erfolgt in der Zeit ca. von Herbst-Frühjahr. Das An- und Abweiden (Weide-Saisonstart und Weide-Saisonende) der Pferde wird vom Betrieb bekannt gegeben.
1.26. Lt. gesetzlichen Regelungen muss der Equidenpass beim jeweiligen Pferd verbleiben. Solange das jeweilige Pferd sich auf der Anlage aufhält, muss der entsprechende Pass im Equidenpassschrank (Ort: Stüberl) gelagert werden.

2. Pferdefütterung & Pferdekontrolle

2.1. Fütterung
Als Raufuttermittel stellt der Betrieb Heu zur Verfügung. An Kraftfuttermitteln stehen Hafer und Mineralfutter zur Verfügung.
2.2. Pferdekontrolle
Die Pferdekontrolle beinhaltet die Blickkontrolle von beiden Seiten: subjektive Einschätzung des Gesamtzustandes und des Verhaltens (Momentaufnahme bei Morgen- und Abendstalldienst). Kontrolliert wird auf Verlust von Hufeisen, offensichtliche Wunden oder Cuts und Kolikanzeichen.
Der Pferdebetrieb kann keine dauernde Aufsicht der Pferde (Koppel, Paddock, Box etc.) gewährleisten. Die Pferdekontrollen sind keine dauerhafte Aufsicht, sondern Momentaufnahmen und subjektive Einschätzungen.

3. Verhalten in Stall und Stallgasse

3.1. Kinder dürfen die Ställe nur unter Aufsicht eines Erwachsenen betreten!
3.2. Unbefugten ist das Betreten der Stallanlagen untersagt!
3.3. Die Arbeitsgeräte werden nach Gebrauch ordnungsgemäß zurückgehängt/ -gestellt.
3.4. Im Stall sollen Ruhe und Ordnung herrschen. Kein Rennen, Schreien und Toben!
3.5. Nach dem Herausnehmen der Pferde aus der Box, ist darauf zu achten, dass die Stallgasse wieder ordentlich hinterlassen wird (ggf. vorher Hufe auskratzen).
3.6. Pferde werden grundsätzlich am Putzplatz und möglichst nicht auf der Stallgasse geputzt/ gesattelt. Benutzen Sie zum Anbinden die entsprechenden Anbindevorrichtungen!
3.7. Pferde nie an Türen oder instabilen, beweglichen Einrichtungen anbinden.
3.8. Lassen Sie keine Gegenstände (Putzkiste, Decken etc.) vor der Box oder in der Stallgasse liegen. Medikamente, Fliegenspray, Mähnenspray, Öle etc. sind kindersicher zu verschließen und wegzustellen!
3.9. Das Reitzubehör (Sättel, Trensen etc.) ist in der Sattelkammer/ im Spind zu lagern. Es werden keine Ausrüstungsgegenstände im Stall gelagert oder herumliegen gelassen. Dies dient dem Unfall- und Brandschutz.
3.10. Halfter und Anbindestricke müssen an ihren jeweiligen Haken/ Boxentüre aufgehängt werden.
3.11. Gefährliche Ecken und Kanten, hervorstehende Nägel, defekte Boxenteile oder andere Schäden sind unverzüglich dem Betriebsleiter zu melden!
3.12. Die Putzplätze und die Stallgassen sind nach Gebrauch gründlich zu fegen und sauber zu hinterlassen.
3.13. Den Müll bitte unbedingt entsorgen und dabei die Mülltrennung achten.
3.14. Wer als Letzter den Stall verlässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Lichter aus und die Stalltüren ordnungsgemäß verschlossen sind.
3.15. Alle Putz- und Waschplätze sind nach Nutzung zu reinigen. Dafür stehen an jedem Putz-und Waschplatz Besen und Mistboy zur Verfügung. Der Mistboy ist zu entleeren und an den dafür vorgesehenen Ort zurück zu stellen.
3.16. Nach Hufschmied und Tierarztbesuchen sind alle Hinterlassenschaften sachgemäß zu entsorgen.
3.17. Urin und Rosse in der Stallgasse oder im Reithalleneingang sind mit Einstreu zu bedecken und anschließend abzukehren und zu entsorgen.
3.18. Jeder Einsteller, der die Holdingboxen nutzt, ist angehalten nach Nutzung zu misten, die Einstreu vor der Box und in der Stallgasse zu entfernen. Hierfür stehen Besen und Mistboy zur Verfügung. Die Fütterung von Heu ist dem Einsteller gestattet. Die Heuraufen werden nicht durch das Stallpersonal befüllt.
3.19. Pferdehaare sind im Restmüll zu entsorgen.
3.20. Pferdedecken sind sauber und ordentlich aufzuhängen bzw. aufzuräumen (Deckenhalter oder Sattelkammer). Defekte Decken sind nicht auf der Anlage zu entsorgen. Bei Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung behält sich der Betrieb vor, Decken dem jeweiligen Pferd auszuziehen und eine Gebühr zu berechnen.

4. Seuchenschutz

Treten im Stall / auf der Anlage Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, so ist der Betrieb berechtigt, alle zum Schutz der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anforderungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung der Pferde verlangen.

5. Reitordnung

5.1. Die Anlage steht grundsätzlich zu den Stallzeiten zur Verfügung.
Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich, die Reitanlage für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Requindo bekannt gegeben.
5.2. Vor dem Betreten einer Reitbahn bzw. vor dem Öffnen der Tür vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf „Tür frei“ und durch Abwarten der Antwort des in der Bahn befindlichen Reitlehrers oder Reiters „Tür ist frei“, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann. Das Gleiche gilt für das Verlassen der Bahn. Öffnen und Schließen des Hallentores stets vorsichtig und rücksichtsvoll.
5.3. Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten etc. erfolgt stets in der Mitte eines Zirkels oder auf der Mittellinie.
5.4. Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne bzw. Zwischenraum zur Seite von mindestens 2,50 Meter (3 Schritte) zu halten.
5.5. Schritt Reitende oder pausierende Reiter lassen trabende oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei (Arbeitslinien). Es sollte erst auf dem 2. Hufschlag zum Schritt oder Halten durchpariert werden.
5.6. Reiter auf dem Zirkel geben Reitern auf dem 1. Hufschlag das Vorrecht: „Ganze Bahn“ geht vor „Zirkel“. Dies gilt auch, wenn auf beiden Händen durcheinander geritten wird.
5.7. Wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten, ist rechts auszuweichen. Den auf der linken Hand befindlichen Reitern gehört der Hufschlag, nicht jedoch, wenn sie auf dem Zirkel reiten (siehe vorherige Regel).
5.8. Ab sechs oder mehr Reitern kann das Reiten auf einer Hand angeordnet werden. Der älteste Reiter kündigt in regelmäßigen Abständen Handwechsel an.
5.9. Wird auf einer Hand geritten, bleiben die Reiter, die bereits den neuen Hufschlag erreicht haben, auf dem Hufschlag. Reiter, die den Handwechsel noch durchführen, weichen ins Bahninnere aus.
5.10. Longieren ist bis Fertigstellung des Longierzirkels auch in der Reithalle gestattet Longieren von Pferden auf dem Übungsplatz oder in der Reitbahn ist nur mit Einverständnis aller anwesenden Reiter gestattet. Während des Reitunterrichts darf nicht longiert werden, ebenfalls nicht, wenn mehr als drei Reiter gleichzeitig in der Bahn sind.
5.11. Füllt sich die Halle während des Longierens auf drei Reiter, kann die Fortführung abgelehnt werden und muss in diesem Fall zügig beendet werden. Ab dem 4. Reiter ist das Longieren auf jeden Fall zu beenden.
5.12. Grundsätzlich darf nur auf einem Zirkel longiert werden. Eine Ausnahme besteht, wenn kein Reiter sich in der Halle befindet.
5.13. Das Freilaufen der Pferde ist nur gestattet, wenn sich kein anderes Pferd in der Halle/ Reitplatz befindet. Bitte danach die ggf. entstandenen Löcher und Bodenunebenheiten mit dem Rechen begradigen. Spiegel sind vor dem Freilassen (aus Sicherheitsgründen) zwingend abzudecken.
5.14. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind sofort nach Gebrauch an ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer auf. Schäden sind sofort zu melden.
5.15. Beim Reiten ist das Tragen einer splittersicheren Sturzkappe (Reithelm) Pflicht.
5.16. Immer nur so viele Lampen einschalten, wie Licht benötigt wird. Der letzte Reiter schaltet beim Verlassen der Halle das Licht aus!
5.17. Nach Benutzung der Reithalle und des Reitplatzes ist der herausgetragene Sand in die Halle zurück zu kehren. Wälzstellen und Löcher in der Halle sind einzuebnen.

6. Reiten im Gelände

6.1. Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mitzuführen, Reflektoren werden empfohlen.
6.2. Bei Ausritten ist das Mitführen einer Kennzeichnungsplakette Pflicht (gesetzliche Vorgaben). Diese können beim Landratsamt beantragt werden.
6.3. Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fußgängern nur Schritt reiten.
6.4. Zum Ausschlagen neigende Pferde sind am Schluss der Gruppe zu reiten und mit roter Schleife im Schweif zu kennzeichnen.
6.5. Im Übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote:
• Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr.
• Verzicht nicht auf die Sturzkappe.
• Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.
• Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern, in der Gruppe ist der Ausritt sicherer.
• Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.
• Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Forstaufbruch weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können.
• Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz.
• Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen.

Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner !